§13b - Angabe der UST-ID Nummer

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und bräuchte zum Thema §13b dringend Eure Hilfe.


    Wir sind ein Handwerksbetrieb und haben Leistungen gem. §13b ausgeführt und mit dem üblichen Hinweis (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)

    ohne Steuer in Rechnung gestellt. Vom Empfänger habe ich auch die UST-ID-Nummer.

    Diese Rechnung will ich nun verbuchen.

    H 8337 an S 1200

    Dann muss man ja dann die UST-ID des Leistungsempfängers mit dem entsprechendem Länderkürzel eingeben, nur leider kann ich hier nicht mehr "DE" auswählen.

    Die letzten Jahre war DE immer dabei, da wir das öfter haben. Wisst ihr was ich falsch mache =O


    Danke schonmal für Eure Hilfe :)

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • .....hab mal nachgeschaut......DE kann man seit 2017 nicht mehr auswählen. Hat sich da was innerländlich geändert? Hab ich was verpasst? :huh:

    :thumbsup: Danke für Eure Rückmeldungen und viele Grüße:thumbsup:

  • H 8337 an S 1200

    1200 an 8337 ;)

    Dann muss man ja dann die UST-ID des Leistungsempfängers mit dem entsprechendem Länderkürzel eingeben, nur leider kann ich hier nicht mehr "DE" auswählen.

    müssen musst Du da nix. *überspringen

    wichtig ist:

    Dass Du eine § 13 b Bescheinigung/Nachweis für deine Tätigkeit v. FA zur hast.

    Deine Rechnung einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld gem. § 13 b UStG auf den Leistungsempfänger gilt, enthält.

    Und evtl.

    Dem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung bzgl. des Steuerabzug bei Bauleistung nach § 48 Abs. 1 EStG vorlegen kannst.

  • Danke neuer_uhu für Deine Rückmeldung :)


    Dann bin ich ja beruhigt, dachte eigentlich immer das man es angeben muss.....und alles was Du aufzählst haben wir natürlich. :thumbsup:

    :thumbsup: Danke für Eure Rückmeldungen und viele Grüße:thumbsup: