Wo Rechnungen über Sonstige Leistungen aus (Nicht-)EU-Land eintragen?

  • Moin,


    ich habe ein Gewerbe und Rechnungen aus Nicht-EU-Ländern (Schweiz, Israel) für Software erhalten. Auf diesen Rechnungen ist keine Steuer separat ausgewiesen bzw. Hinweis vorhanden, dass diese enthalten wäre. daher gehe ich nun davon aus, dass ich das Reverse-Charge-Verfahren anwenden müsste.


    1. Ist das soweit korrekt?
    2. An welcher Stelle im Programm (Steuersparbuch) muss ich die Rechnungen genau eintragen?
    3. Werden Rechnungen aus EU-Ländern an der gleichen Stelle eingetragen oder woanders (wo genau)?


    Vorab schon einmal vielen Dank für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Bezug von sonstigen Leistungen aus Drittländern 3125

    Konto3125 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

    Kennziffern USTVA KZ 84 UERKL 871 EÜR 110

    • Offizieller Beitrag

    Bezug von sonstigen Leistungen in der EU (§13b) 3123

    Konto:

    3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer 19% Vorsteuer 19% Umsatzsteuer

    Kennziffern: USTVA KZ 46 UERKL 846 EÜR 110

  • verwende ich nicht "meinBüro", sondern die Version Steuersparbuch. daher helfen mir die Hinweise im Thread ehrlicherweise nur bedingt.

    servus nochmal,


    egal wie das Programm heißt, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung sind einzuhalten und halten beide gleichermnaßen ein.

    Mein Büro gibt an, den Datev-Kontenrahmen SKR03 zu nutzen, St:SpB den eingeschränkten EKR03

    Bei beiden wird bei Drittlandsgeschäften das Konto 3125 bebucht.


    bitte beachten!

    eine Rechnung aus dem Drittland muss folgende Angaben enthalten, damit Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann:

    1. Name und Anschrift des Rechnungsstellers im Ausland

    2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers im Inland

    3. USt-ID des leistenden Unternehmens bzw. dessen Steuernummer

    4. USt-ID des Leistungsempfängers

    5. Rechnungsdatum der Leistung

    6. Eine fortlaufende Rechnungsnummer

    7. Art und Umfang der Leistung

    8. Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum

    9. Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren

  • Nochmals Danke für die Rückmeldungen.


    Zwei Rückfragen habe ich aber noch:


    1. Ich habe gelesen, dass der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren zwar Pflicht ist, aber ich trotzdem so tun muss, als wäre er da, auch wenn er es nicht ist. Ist das so korrekt? Oder was mache ich sonst mit einer Rechnung, auf der dieser Hinweis fehlt?

    2. Könnte mir Jemand noch verraten, in welche Felder vom St:SpB die Sachen nun ganz genau eingetragen werden müssen?

    • Offizieller Beitrag
    1. Im EU Land:
      Der Hinweis auf Reverse charge muss auf Rechnungen stehen, auch beide UST ID.
      Von Drittländern kannst Du nicht erwarten, dass diese deine einheimischen Gesetze beherrschen.
    2. Kenne mich im Steuersparbuch nicht aus. Daher poste bitte die Antwort.
      Aber gemäß deren Hilfe muß es das geben in der EÜR. Sicherlich gibt es hier noch hilfreiche Mitleser.
  • 1. Ich habe gelesen, dass der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren zwar Pflicht ist, aber ich trotzdem so tun muss, als wäre er da, auch wenn er es nicht ist. Ist das so korrekt?

    meine IHK bestätigt das und schreibt unter Punkt 3 Anforderungen an die Eingangsrechnung

    Zitat

    Aufgrund der häufig mangelnden Kenntnis der zuletzt genannten Hinweispflicht im Ausland ist davon auszugehen, dass der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld in der Eingangsrechnung oft fehlen wird. Ist dies der Fall, so kehrt sich dennoch die Steuerschuld um. Der Hinweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers.

    2. Könnte mir Jemand noch verraten, in welche Felder vom St:SpB die Sachen nun ganz genau eingetragen werden müssen?

    was meinst Du mit "Felder"?

    In der Umsatzsteuervoranmeldung der EÜR oder Formular AV-EÜR?

    Und letztlich kommt es auch auf die Art und Preisklasse der Software an wie diese verbucht wird.

  • Felder, Stelle - den Bereich,

    z.B. Sachkonto Soll 3125 / Haben 1200 im Bereich Modul EÜR/Buchungen laufende Buchungen.

    aber meinen hinweis oben beachten:

    Und letztlich kommt es auch auf die Art und Preisklasse der Software an wie diese verbucht wird.


    Werden Rechnungen aus EU-Ländern an der gleichen Stelle eingetragen oder woanders (wo genau)?

    kommt auf das "wofür" an. Also ob Waren oder Dienstleistung

  • würde ich .................... eintragen.

    eine Buchung im Modul EÜR würde das an den richtigen stellen ein,- und in der USt.Va. im richtigen Feld über,-tragen, und würde so aussehen (siehe Bild UstVa.) Beträge fiktiv

    Irgendwie fehlt in deinem Bild die Bemessungsgrundlage, sowie die USt. u. VSt. oder ist das Bild einfach zu klein ausgeschnitten.

    • Offizieller Beitrag

    Besser Du nutzt Die EÜR, damit werden überall in USTVA auch in der Umsatzsteuerjahreserklärung die Felder wirklich richtig gebucht.

    Hier der Weg über die EÜR

  • eine Buchung im Modul EÜR würde das an den richtigen stellen ein,- und in der USt.Va. im richtigen Feld über,-tragen, und würde so aussehen (siehe Bild UstVa.) Beträge fiktiv

    Irgendwie fehlt in deinem Bild die Bemessungsgrundlage, sowie die USt. u. VSt. oder ist das Bild einfach zu klein ausgeschnitten.

    Danke dir. "Andere Leistungen" hast Du aber nur als Beispiel gewählt, für meine gekaufte Software würde ich zwei Felder davor (Steuerpflichtige sonstige Leistungen...) nutzen, richtig?