Moin,
ich habe ein Gewerbe und Rechnungen aus Nicht-EU-Ländern (Schweiz, Israel) für Software erhalten. Auf diesen Rechnungen ist keine Steuer separat ausgewiesen bzw. Hinweis vorhanden, dass diese enthalten wäre. daher gehe ich nun davon aus, dass ich das Reverse-Charge-Verfahren anwenden müsste.
- Ist das soweit korrekt?
- An welcher Stelle im Programm (Steuersparbuch) muss ich die Rechnungen genau eintragen?
- Werden Rechnungen aus EU-Ländern an der gleichen Stelle eingetragen oder woanders (wo genau)?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Hilfe!