Ehemann ist Rentner, Ehefrau Arbeitnehmerin und arbeitet nachts. Sie hat keinen Führerschein. Nach Feierabend ist kein öffentlicher Nahverkehr vorhanden. Ehemann fährt Ehefrau zur Arbeit und holt sich nach Arbeitsende wieder ab. Können zwei Fahrten geltend gemacht werden?
Fahrtkosten Ehemann fährt Ehefrau zur Arbeit
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