allgemeine Fragen zur Rechnungskorrektur

  • Hallo Forum,


    Ich habe ein paar generelle Fragen zur Rechnungskorrektur. Ich stehe vor dem Wechsel zu einem Abrechnungsprogramm zum Jahreswechsel, habe aber bisher die Rechnungen per Excel erstellt. Daher zielen meine Fragen auf grundsätzliche Antworten ab.


    Ich habe einem Kunden dieses Jahr mehrere Rechnungen ausgestellt und dieser hat nun bemerkt, dass er mir die falsche Rechnungsadresse gegeben hat, ich möge dies bitte korrigieren. OK. Alle Rechnungen wurden bereits bezahlt und die USt. abgeführt.


    Nun meine Fragen:


    1. Muss ich Stornorechnungen sowie neue Rechnungen erstellen oder reicht eine einfache Korrekturrechnung mit der neuen Adresse und selbstverständlich mit Bezug auf die zu korrigierende Rechnung?

    2. Eine Rechnung ist aus der Zeit 19% USt., aber derzeit gelten ja 16% USt. Wie verhält es sich in diesem Fall?

    3. Wenn ich Storno und neue Rechnungen machen muss, muss ich die Summen dann auch in die EÜR übernehmen? Zahlungseingang war ja längst und USt. ist auch schon abgeführt.


    Ich danke vorab und hoffe, dass diese Fälle mit einer guten Software in Zukunft leichter zu lösen sind :)


    Beste Grüße

    Axl123

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Axl123,

    Eine Rechnungskorrektur besteht aus zwei Schritten: Die Originalrechnung wird mit einer Stornorechnung ausgeglichen. Es wird eine neue, korrekte Rechnung gestellt. Das gilt für 1 und 2

    3. Ja alle Werte - auch die negativen Werte des Storno fließen in die EÜR ein, damit UST und EÜR sich korrigieren können. Die Stornos und Original RG werden auf bezahlt gesetzt und die geflossenen Beträge den neuen RGs zugeordnet.

  • Ja alle Werte - auch die negativen Werte des Storno fließen in die EÜR ein, damit UST und EÜR sich korrigieren können

    Wobei die Werte sich ja gegenseitig aufheben innerhalb der EÜR. Du müsstest auch keine Berichtigung senden, da Du ja die Storno heute schreibst und die Korrekturrechnung auch. Also heben die sich auf, es kommt Null raus.


    Ich frage mich nur, ob man auf der neuen Rechnung nicht einen Vermerk machen sollte, das die Zahlung bereits im Juni eingetroffen ist... 🤨



    Zu 2: die Korrekturrechnung muss natürlich den selben Steuersatz tragen wie die Originale Rechnung , da der Leistungszeit sich ja nicht änderte.

  • Vielen Dank an die beiden Helfer, das hat mir schon einmal sehr geholfen!


    Ich frage mich nun noch bzgl. der EÜR: Wenn ich die Stornos und neue Rechnungen in die EÜR buche erhöht sich mein Umsatz und meine Ausgaben in diesem Monat, obwohl kein Geldfluss auf dem Bankkonto stattfand, ist das richtig so? Mein Gedanke ist, dass die beiden Dokumente, die den Adressfehler korrigieren, eigentlich der ursprünglichen Buchung zugehörig sind und einfach nur mit der originalen Rechnung abzuheften sind?!


    Beste Grüße

    Axl123