Hallo zusammen,
unser Sohn wird im Juni 18 Jahre alt.
Nun überlegt er, bald in eine eigene Wohnung im Haus der Oma zu ziehen (abgeschlossene Wohneinheit). Miete braucht er nicht zu zahlen, er möchte sich jedoch an den Betriebskosten wie Strom, Heizung usw. beteiligen.
Im Juli beginnt er ein duales Studium 80 Km entfernt. Aufgrund der Entfernung und der schlechten Verkehrsanbindung wird er sich am Studienort eine Zeitwohnung suchen. Das Finanzamt müsste meines Erachtens die doppelte Haushaltsführung anerkennen.
Finanziell werden wir unseren Sohn während des Studiums natürlich finanziell unterstützen müssen. Können wir dann auch den Ausbildungsfreibetrag in unserer Steuererklärung nutzen?
Während des Studiums wird Kindergeld weiter gezahlt, auch wenn unser Sohn nicht mehr in unserem Haushalt lebt? (Erstwohnung bei der Oma, Zweiwohnung am Studienort)
Bin ein "Steuer-Laie" und daher unsicher, ob etwas beachtet werden muss, damit unser Sohn die doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, wir den Ausbildungsfreibetrag ansetzen können und das Kindergeld weiter gezahlt wird.
Übrigens übernimmt unser Sohn mit 18 Jahren die Landwirtschaft. Hier handelt es sich jedoch nicht um einen klassischen Landwirtschaftlichen Betrieb sondern lediglich um landwirtschaftliche Grundstücke, welche per Pachtvertrag an ihn übergeben werden.Im steuerlichen Sinne handelt es sich laut Finanzamt jedoch um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Versteuert werden die Einnahmen, welche gar nicht vorhanden sind, nach § 24 (Pauschalierung), sodaß für ihn hier kein zu versteuerndes Einkommen hinzukommt.
Wenn ich richtig gelesen habe, ist die Landwirtschaft für das Kindergeld unschädlich,wenn weniger als 15 Stunden wöchentlich "gearbeitet" werden.
Hat hier jemand Erfahrung und kann uns Tips geben?
Vielen Dank für Eure Antworten.
VG Timon47