Guten Tag zusammen,
folgende Frage, auf die ich keine Antwort finden konnte.
Für mein Zweitstudium (Master) habe ich für die Jahre 2013 und 2014 Verlustvorträge angesammelt - ca. 3000€.
Im Jahr 2015 habe ich das Studium abgeschlossen und längere Zeit für Jobsuche verbracht, sodass ich um über die Runden zu kommen 5 Monate einen 450€-Job gemacht habe.
Im Jahr 2016 habe ich dann in meinem eigentlich Beruf starten können.
Meine Frage ist jetzt.
Bin ich verpflichtet für das Jahr 2015 eine Steuererklärung abzugeben?
Grüße