Umzugsposten geltend machen

  • Hi!


    ich hatte letztes Jahr einen berufsbedingten Umzug, habe dabei die Kosten für doppelte Miete, Transporter und Wohnungsbesichtigung geltend gemacht. Nun habe ich aber noch folgende Posten, bei denen ich nicht weiß wo sie einzutragen sind:
    - Sackkarre für Umzug

    - Spanngurte für Umzug

    - Umzugskartons und Umzugsdecken

    - Transportroller für Umzug


    Wo können/sollen die angegeben werden? Oder sind solche Posten mit der Umzugspauschale abgegolten?


    Besten Dank!

  • Angeben kannst du unter sonstige Umzugskosten. Ob sie ansetzbar sind, kann dir ein Lohnsteuerhilfeverein sagen, da dies uns hier verbotene Steuerberatung wäre.