Hallo zusammen,
ich habe einen GdB von 70% und im letzten Jahr bei der Entfernungspauschale die tatsächlich gefahrenen KM, statt der einfachen Strecke, geltend gemacht.
Jetzt habe ich mir die Kosten über einen Rechner im Internet ausgerechnet. Kann ich das im Steuerjahr 2020 als tatsächliche KM-Kosten geltend machen? Zu dem Thema habe ich leider im Forum und außerhalb das passende gefunden. Meist handelt es sich um betriebliche Fahrten wenn es um tatsächliche Kosten geht.
Dabei ist auch meine Frage kann wirklich Anschaffungskosten über diese 6 Jahre Abschreiben? Falls ja spielt der Monat der Anschaffung doch keine Rolle, also ob es im Januar oder Dezember ist. Der von mir verwendete Rechner berücksichtigt das. Ich hatte vorher ein altes Auto und hab das Datum vom Neukauf angegeben. Würde ich mit dem Rechner den Kauf auf den 1.1.2020 liegen die tatsächlichen Kosten bei ~1€ pro Kilometer. Das erscheint mir hoch und sieht das Finanzamt vermutlich ähnlich.
Alle Belege, bis auf die vom Tanken habe ich. Die würden aus meiner Sicht hier auch keinen Sinn ergeben, da ich das Fahrzeug auch privat nutze. Ich habe also mit dem durchschnittlichen Benzinpreis im Jahr 2020 und den gefahrenen KM zur Arbeit gerechnet.