Angabe von Kapitalerträgen

  • Guten Tag werte Community,


    Ich habe mich hier neu angemeldet in der Hoffnung jemand von euch kann mir meine Frage beantworten.


    Wenn ich Gewinne aus Aktienverkäufen erziele die meinen Freistellungsbetrag überschreiten, bin ich dann verpflichtet diese bei meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben? Also es geht mir nicht darum ob das Sinn macht oder nicht oder ich dadurch noch irgendwelche Steuern sparen könnte, sondern wirklich nur darum ob man es angeben MUSS oder halt nicht. Schliesslich ist die Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer (und Soli falls vor 2021) ja bereits abgeführt worden.


    Vielen Dank schonmal für eine eventuelle Rückmeldung/Antwort


    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Gewinne aus Aktienverkäufen erziele die meinen Freistellungsbetrag überschreiten, bin ich dann verpflichtet diese bei meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben? Also es geht mir nicht darum ob das Sinn macht oder nicht oder ich dadurch noch irgendwelche Steuern sparen könnte, sondern wirklich nur darum ob man es angeben MUSS oder halt nicht. Schliesslich ist die Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer (und Soli falls vor 2021) ja bereits abgeführt worden.

    Und warum heißt es wohl Abgeltungssteuer?


    Nur wie soll ohne diese Daten ein evtl. genutztes Steuerprogramm (und dann natürlich das FA) ggf. für Dich die Günstigerprüfung durchführen?