Hinweis - Keine USTVA abgegeben, muss der Wert in USTEKL manuell editiert werden

  • Mein Büro legt zur Berechnung der Umsatzsteuer-Erklärung nicht die ggf. auf die Konten für USt.Vorauszahlungen erfolgten Buchungen zugrunde, sondern zieht sich die Werte der Vorauszahlungen ausschließlich aus dem Bereich Steuer-Auswertungen -> Umsatzsteuer-Voranmeldungen und nicht von den bebuchten Konten.


    Hat man über die Mein Büro Funktion in einem Monat oder Quartal beispielsweise keine USt.VA abgegeben (nicht grün), z.B. weil man die Anmeldung separat per Elster gemacht hat oder weil man die Anmeldung vergessen hat und dann geschätzt wurde oder oder oder dann führt das dazu, dass die in der Umsatzsteuer-Erklärung angegebenen Vorauszahlungen falsch sind. Man muss diese dann manuell in Zeile 168 auf Seite 6 der USt. Erklärung korrigieren. Das Feld ist editierbar.


    Im Gegensatz dazu berücksichtigt das EÜR Formular die tatsächlich geleisteten Zahlungen zur USt.-VA in Zeile 64, Feld 186. Hier muss also keine manuelle Korrektur vorgenommen werden.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Hinweis - Umsatzsteuer-Erklärung in Mein Büro - wenn man mit MeinBüro keine USt.VA abgegeben hat muss man USt. Erklärung manuell editieren“ zu „Hinweis - Keine USTVA abgegeben, muss der Wert in USTEKL manuell editiert werden“ geändert.
  • Du kannst doch die Werte in der Umsatzsteuererklärung manuell ändern. Aber dann aufgepasst - wenn du eine Voranmeldung nicht abgegeben hast, musst du auch manuell rechnen. Denn in der Regel werden die Werte der Voranmeldungen nur in einem Feld addiert als Abzugsbetrag von der ermittelten Zahllast. Die Umsätze (und damit Umsatzsteuer) und die Vorsteuern werden gesondert ermittelt aus den Konten, nicht aus den Voranmeldungen.

  • Ich habe mir nun noch mal die Ausfüllhilfe der USt. Erlärung angeschaut. Dort heißt es:

    Zeile 168

    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.

    In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll einzutragen.


    Es spielt für die USt. Erklärung und das Zeile 168 also keine Rolle ob Geld geflossen ist. Insoweit macht MeinBüro es schon richtig.

    Zusammenfassen lässt sich also sagen:

    MeinBüro berücksichtigt folgende Situationen nicht:


    - USt. VA durch eine andere Software (z.B. Elster) oder durch den Steuerberater

    - Festsetzung / Schätzung durch das Finanzamt bei Nichtabgabe


    In diesen Fällen muss Zeile 168 der USt. Erklärung manuell angepasst werden und zwar mit den Werten aus den Voranmeldungen/Festsetzungen, unabhängig davon was gezahlt wurden ist.