Hallo zusammen,
ich stehe vor der steuerlichen Erfassung folgenden Sachverhaltes und würde mich euer Feedback freuen:
Ich habe eine vermietete Wohnung in 2015 gekauft für die bis 2020 keine Sanierung/Renovierung durchgeführt worden war. Der Mieter hat die Wohnung als eine Mülldeponie hinterlassen und die Wohnung war stark von Schimmel befallen. Der Mieter hat mehrere Monate keine Miete gezahlt und ist letztendlich abgehauen. Ich habe die Wohnung Mitte 2020 kostenintensiv saniert/renoviert.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Aufwendungen für Sanierung als Erhaltungsaufwand für 2020 sofort geltend machen oder muss ich diese den Herstellungskosten hinzuzählen und dann mit 2% abschreiben?
Leider bin ich mir auch nicht sicher wann die 15% Regel greift, da immer von „innerhalb der ersten drei Jahre“ die Rede ist. Könnte mich jemand diesbezüglich aufklären?
Ich danke vorab.
Beste Grüße
Rookie