Hallo Zusammen,
ich habe von der Bundesagentur für Arbeit folgenden Nachweis erhalten:
"Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§ 173 und 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2019"
Nachfolgend werden in diesem Nachweisschreiben die Beträge aufgeführt, die ich neben dem ALG1 als Zuschuss zur privaten KV und PV erhalten habe.
Muss ich diese Beträge nun in der Einkommensteuererklärung angeben? Und wenn ja: wo trage ich diese dann ein?
Danke schon jetzt für Eure Rückmeldung