Agentur für Arbeit: Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§ 173 und 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch

  • Hallo Zusammen,

    ich habe von der Bundesagentur für Arbeit folgenden Nachweis erhalten:

    "Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§ 173 und 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2019"


    Nachfolgend werden in diesem Nachweisschreiben die Beträge aufgeführt, die ich neben dem ALG1 als Zuschuss zur privaten KV und PV erhalten habe.

    Muss ich diese Beträge nun in der Einkommensteuererklärung angeben? Und wenn ja: wo trage ich diese dann ein?


    Danke schon jetzt für Eure Rückmeldung

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich diese Beträge nun in der Einkommensteuererklärung angeben? Und wenn ja: wo trage ich diese dann ein?

    Das ergibt sich doch schon aus dem Wortlaut:

    Zuschuss zur privaten KV und PV


    Und in jedem Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, sollte es leicht eingebbar sein und wohl auch entsprechende hilfreiche Infos geben. So z.B. im WISO steuer:Sparbuch: