Hallo zusammen,
dies ist mein 1. Eintrag im Forum.
Ich nutze die Buhl SW seit Jahren und bin zufrieden. Nun habe ich das Problem, dass ich in 2020 vereinzelte Tage in Kurzarbeit war. Leider kann ich die Tage bei der Berechnung der Entfernungspaushale nicht separat abziehen. (Sowie bei Urlaubs- und Homeofficetage).
Meine Frage daher. Muss ich mehrere Zeiträume bei der Berechnung anlegen. Das wäre sehr umständlich und würde ungefähr so aussehen.
01.01 - 08.04.2020 - Fahrten zur Tätigkeitsstätte
09.04 - 10.04 KUG
12.04 - 15.04.2020 - Fahrten zur Tätigkeitsstätte
16.04 - 17.04 KUG.
Hat vielleicht von Euch jemand eine Idee, wie ich dies eleganter löse?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße