Hallo und guten Morgen,
da 2020 ein spezielles Jahr war auch mal eine spezielle Frage:
Wir haben ein Arbeitszimmer für meine Frau (Lehrerin) in unserer Wohnung, das wir all die Jahre mit 1250€ ansetzen konnten.
Da es im Frühjahr 2020 zusätzlich zum Online-Unterricht ein Betretungsverbot für schulische Einrichtungen in NRW gab und der Unterricht komplett online via Liveschalte stattgefunden hat, müsste das Arbeitszimmer für die Zeit doch zusätzlich vollumfänglich ansetzbar sein, da der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit allein im Arbeitszimmer stattgefunden hat.
Anders im Online-Unterricht im Herbst, da hier rein theoretisch aus der Schule heraus gearbeitet werden konnte, da es kein Betretungsverbot gab und somit der eigentliche Online-Unterricht auch aus der Schule heraus stattfinden konnte.
Würde mich über Input freuen und schonmal
Danke