Guten Tag,
hier gibt es ja zwar schon Threads zum Thema Honorarberatung von Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber die sind entweder falsch, oder extrem veraltet.
Ich habe in 2020 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und mich hierzu von einem Honorarberater beraten lassen.
Der Berater hat in der Rechnungsemail stehen:
Honorare im Zusammenhang mit einer Beratung zur Einkommenssicherung (Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung) sind gemäß Schreiben IV B - S 2255 -356/97 des Bundesministeriums für Finanzen vom 20.11.1997 als Werbungskosten abzugsfähig.
Wo genau muss ich das dann im Steuersparbuch eintragen?
Zur Einkommenssicherung interpretiere ich als bei: "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" --> "Ausgaben (Werbungskosten)" , da steht ja "Ausgaben für aktive und zukünftige Tätigkeiten" ?
Was passiert, wenn ich es bei den Werbungskosten eintrage, es aber eignetlich irgendwo anders hingehören würde? Wird das dann rausgestrichen oder "passt" das dann trotzdem?
Vielen Dank und Grüße
Max