Bonusprogramm Krankenkasse und BGH-Urteil 06. Mai 2020

  • Guten Tag,


    ich nutze bei meiner gesetzlichen Krankenkasse der BIG ein Bonusprogramm und habe dort 70,00 EUR in 2020 erhalten (50,00 EUR für Fitnessstudio; 10,00 EUR für Zahnvorsorge und 10,00 EUR für den Organspenderausweis. Dementsprechend hat die BIG auch 70,00 EUR an das Finanzamt gemeldet welche meinen Sonderausgabenabzug mindern.


    Gemäß dem BGH-Urteil vom 06. Mai2020 mindern jedoch solche Bonuszahlungen den Sonderausgabenabzug nicht, wenn diese Aufwand beim Steuerpflichtigen ersetzen. Dies träfe für 50,00 EUR aus den 70,00 EUR zu.


    Es stellt sich nun die Frage wie ich das im WISO Sparbuch eintrage. Wenn ich einfach die automatisch übermittelte Finanzamtsbescheinigung überschreibe würde mir das Finanzamt das wieder rückgängig machen und ich müsste dann Widerspruch einlegen und könnte dann begründen. Vielleicht geht es aber auch einfacher und ich kann es im Programm eintragen und dann mit der Steuererklärung übermitteln. Dann hätte auch das Finanzamt gleich die Informationen zur Beurteilung des Sachverhalts.


    Hat jemand eine Idee wo?


    Grüße aus Nordhessen!

    • Offizieller Beitrag

    Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und würdigt das bei der Übermittlung der Daten an das FA. Wenn die Bescheinigung so ausgestellt ist, dann wird das FA das auch entsprechend berücksichtigen. Da das Urteil ja nicht ganz neu ist, kann man davon ausgehen, dass alle Krankenkassen nach aktueller Rechtslage bescheinigen.

  • Gemäß dem BGH-Urteil vom 06. Mai2020

    Hast du hierfür ein Aktenzeichen? Am 6.5.2020 wurden eine Vielzahl von Urteilen veröffentlicht. Um hier nachzulesen, was genau beschlossen wurde, muss man das Urteil kennen.

  • Also nach diesem Urteil wären die 50 Euro für das Fitnessstudio als Bonus zu sehen, die 10 Euro für die Zahnvorsorge und die 10 Euro für den Organspendeausweis wohl eher nicht. Die Zahnvorsorge gehört zu den Basisleistungen der Krankenkasse und der Organspendeausweis kostet nichts.

    Fazit: mit der Kasse reden, was wirklich übermittelt wurde und prüfen.

  • Danke für die Einschätzung - dann frage ich tatsächlich mal die Krankenkasse an. Wenn auch das nicht weiterhilft ggf. auch das Finanzamt.


    Antwort der Krankenkasse: Das Urteil ist Ihnen bekannt. Aktuell befinden sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und das BmF in Abstimmung. Eine Anpassung der Bescheinigung kann aktuell nicht vorgenommen werden.

    Die Krankenkasse betont aber auch, dass die Steuerfestsetzung Sache des Finanzamtes sei, ich solle also Einspruch einlegen.


    Nun, Einspruch einlegen kann ich nicht, da ich noch gar keinen Bescheid habe. Ich habe jetzt in der Steuererklärung den übermittelten Betrag der Krankenkasse um 50,00 EUR reduziert und in einem separatem Schriftstück den Sachverhalt erläutert. Jetzt warte ich mal wie das Finanzamt die Sache einschätzt.

    Schöne Ostern!

  • Ich habe den Sachverhalt in der Steuererklärung dargelegt. Den von Krankenkasse gemeldeten Betrag habe ich um 50,00 EUR gekürzt und dies in einem Anschreiben erläutert (ohne Papier ging es in diesem Fall nicht). Den Rest der Steuererklärung konnte ich dann aber schon papierlos und elektronisch signiert abgeben.

    Das Finanzamt ist der Erklärung ohne weitere Rückfrage gefolgt. Insofern würde ich sagen: Alles Okay.