Beerdigung-Grabmahl

  • Wie sieht es mit den Kosten des Grabsteins aus?
    Dieser wird in der Regel erst nach einem Jahr
    aufgestellt. Kann man dieses im nächsten Jahr bei der Steuer berücksichtigen?

  • Ja, diese Kosten können Sie auch im nächsten Jahr geltend machen, wenn Bedingungen erfüllt werden.


    Dazu schauen Sie sich bitte auch an:
    Beiträge zu 'Kauf Grabstein' ( Id:= 8125 )
    Autor: Wicca am: 15.03.2003