Frage Alleinerziehend: Tochter 22, studiert und hat eigene Wohnung

  • Hallo,

    ich benötige Eure Hilfe.


    Ich bin bisher alleinerziehend mit LStKl 2.


    Kind 1 = 22 Jahre, Student, eigene Wohnung ab März 2020

    Kind 2 = 20 Jahre, Ausbildung Juli 2020 beendet, bleibt aber in meinem Haushalt


    Lt. Finanzamt steht mir der Entlastungebetrag für beide bis Ende Juni 2020 zu. Doch wenn ich den Umzugsmonat März 2020 eingebe, wird mir auch bis dahin nur der Entlastungsbetrag gewährt.


    Wo muss ich was eintragen? Denn ansonsten muss ich viel Geld an das FA zurückzahlen.


    Danke für Eure Hilfe


    Birgit

    • Offizieller Beitrag

    Kind 1 = 22 Jahre, Student, eigene Wohnung ab März 2020

    Aber bei Euch doch noch ein Zimmer und Zweitwohnsitz, oder?


    Lt. Finanzamt steht mir der Entlastungebetrag für beide bis Ende Juni 2020 zu.

    Wer sagt das? Telefonische Auskunft wäre unverbindlich, da man ja nie weiß, welcher Sachverhalt der Aussage zu Grunde lag.


    Wo muss ich was eintragen? Denn ansonsten muss ich viel Geld an das FA zurückzahlen.

    S.o., das Kind darf bei Dir nicht alle Zelte abgebrochen haben. Und das musst Du dem Programm dann auch so "sagen".

    • Offizieller Beitrag

    Also ist sie doch noch Deinem Haushalt zugeordnet und ist nur zur Berufsausbildung auswärtig untergebracht, womit der § 33a Absatz 2 EStG gegen sein sollte.


    Hier mal aus einem alten Jahr ein paar Screenshots, bei natürlich etwas anderem Sachverhalt: