Hallo,
ich benötige Eure Hilfe.
Ich bin bisher alleinerziehend mit LStKl 2.
Kind 1 = 22 Jahre, Student, eigene Wohnung ab März 2020
Kind 2 = 20 Jahre, Ausbildung Juli 2020 beendet, bleibt aber in meinem Haushalt
Lt. Finanzamt steht mir der Entlastungebetrag für beide bis Ende Juni 2020 zu. Doch wenn ich den Umzugsmonat März 2020 eingebe, wird mir auch bis dahin nur der Entlastungsbetrag gewährt.
Wo muss ich was eintragen? Denn ansonsten muss ich viel Geld an das FA zurückzahlen.
Danke für Eure Hilfe
Birgit