Hallo liebes Forum,
meine Schwester und ich haben über mehrere Jahre eine Immobilie in Erbengemeinschaft vermietet. Für die Erbengemeinschaft haben wir immer eine Feststellungserklärung abgegeben. Im letzten Jahr haben wir das Erbe aber auseinandergesetzt (ich habe meine Schwester ausbezahlt und die Immobilie übernommen).
Bloß wie bilde ich das jetzt ab in der Feststellung 2020 vom Steuer Sparbuch 2021?
- Soll ich eintragen, dass "Beteiligte unterjährig ein- oder ausgetreten" sind? Charmant an dieser Möglichkeit fände ich, dass ich als nächstes auswählen könnte, wie die Einkünfte berechnet werden sollen. Also taggenau, monatlich,..., was davon wäre überhaupt korrekt? Allerdings ist bei uns ja niemand ausgetreten, sondern die Erbengemeinschaft wurde mit der Erbauseinandersetzung aufgelöst. Von daher scheint mir das nicht korrekt. Oder trage ich ein, dass zu diesem Datum beide ausgetreten sind?
- Analog könnte ich beantworten, dass der "Betrieb 2020 veräußert bzw. aufgegeben worden" ist, aber auch das scheint mir nicht korrekt. Als Erbengemeinschaft hatten wir ja keine Veräußerungsgewinne.
- Oder erwähne ich das alles nicht, sondern passe nur die Einkünfte manuell so an, dass nur Einkünfte bis zur Erbauseinandersetzung gezählt werden (aber wie: taggenau? anteilig?) Das geht noch leicht für Mieteinnahmen, aber für die Abschreibung und auf mehrere Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen erscheint mir das unmöglich.
Vielen Dank im Voraus für jeden Rat.