Berufstätig und Fortbildung im gleichen Jahr

  • Mein Sohn war 2002 bis zum 31. Aug. berufstätig, ab Sept. hat er dann ein Berufskolleg besucht um die Fachhochschulreife zu machen. Er macht für 2002 eine eigene Steuerklärung. Kann er für die Schulzeit Aufwendungen in Ansatz bringen wie Fahrtkosten, Lehrmittel usw.

  • Ja, das kann Ihr Sohn als Fortbildungskosten geltend machen.


    Schauen Sie sich dazu bitte auch meine Antwort vom 19.06.2003 im "Beitrag zu 'Fortbildungskosten 2001 anerkannt und 2002 nicht ???' ( Id:= 9213 )
    Autor: Marco Husmann am: 18.06.2003" an.


    Ihr Sohn muß dem FA erklären, warum er die Fachschulreife erreichen will, z.B. für ein anschließendes Studium.