Umsatzsteuer bei freiberuflicher & Arbeitnehmernutzung

  • Ich arbeite neben meiner Festanstellung als freiberuflicher Designer und habe nun folgendes Problem.


    Ich nutze Geräte (Computer) und Dienstleistungen (Internet) zu Hause sowohl freiberuflich als auch für meine Festanstellung, da ich auch zu Hause arbeiten kann. Im Wiso-Sparbuch kann ich dies auch ohne Probleme in der Einkommensteuer geltend machen.


    Wie aber verhält es sich nun mit der Umsatzsteuer?
    Kann ich die abgeführte MwSt dieser Geräte/Leistungen bei der Umsatzsteuer voll geltend machen oder muss ich hier auch die prozentuale Nutzung berücksichtigen?

  • Hallo mori,
    das ist abhängig, wie das FA Sie eingestuft hat.
    Als Kleinunternehmer (UStG § 19) sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig, das ist wieder von dem erzielten Gewinn als Freiberufler abhängig.


    Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sind Sie nicht zur Abgabe von UST-Voranmeldungen verpflichtet. Sie geben einfach am Ende des Jahres bzw. am Anfang des nächsten Jahres eine zusammenfassende UST-Anmeldung ab, in die man die Kleinunternehmereinkünfte angibt.


    Sie sind nicht dazu berechtigt, Umsatzsteuer von Ihren Kunden zu verlangen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, Vorsteuer von Rechnungen abzuziehen, die Sie bezahlt haben.


    Im Klartext heißt das:
    Solange Sie unter den 16632 € im ersten Jahr und unter 50000 € im Folgejahr bleiben, können Sie sich die Sache mit den UST-Voranmeldungen sparen, allerdings mit dem Nachteil, dass Sie dann auch keine Möglichkeit haben, bezahlte Vorsteuer zurückzuverlangen.
    Wenn Sie schon für die Kleinunternehmerregelung optiert haben, dann sind Sie 5 Jahre lang daran gebunden, es sei denn, Ihre Umsätze überschreiten die angegebene Grenze und das FA verlangt von Ihnen Voranmeldungen.

  • Bisher habe ich USt-Anmeldung immer zum Jahresende abgegeben. Da ich dort noch hauptberuflich Freiberufler war, war auch das Thema mit der MwSt.-Rückerstattung kein Problem, USt habe ich zu 7% in Rechnung gestellt.


    Jetzt bin ich aber Hauptberuflich AN. Wie verhält es sich nun mit Geräten, die ich zwar in erster Linie für meine freiberufliche Tätigkeit aber eben auch als AN nutze.


    Kann ich bei diesen Arbeitsmitteln die voll gezahlte MwSt. erstattet bekommen o. nur einen Teil?
    Kann ich die Arbeitsmittel in der USt-Erklärung voll ansetzten?

  • kurze Antwort:
    Kann ich bei diesen Arbeitsmitteln die voll gezahlte MwSt. erstattet bekommen o. nur einen Teil?
    – komplett -
    Kann ich die Arbeitsmittel in der USt-Erklärung voll ansetzten?
    – ja -