Montagetätigkeit - Übernachtung Pension - mit Privat PKW gefahren - doppelte Haushaltsführung lt. Arbeitgeber

  • Guten Tag in die Runde,


    ich sitze über die Steuererklärung und bin über die doppelte Haushaltsführung vom AG meines Mannes verwirrt.

    Er ist Bauelektriker und das ganze Jahr über auf diversen Baustellen tätig. Er übernachtet immer in Pensionen.

    Er bekommt eine Pauschale Auslöse gezahlt (Übernachtung, Verpflegung und Fahrtkosten) die Steuerlich behandelt aber mehr

    rausbringen.

    Wie schreibe ich das in die Steuererklärung?

    Weil bei doppelter Haushaltsführung kann ich ja nur 91 Tag ansetzen, ich hab auch schon die alternative von Reisekosten versucht, aber da

    ist der Betrag Verpflegungszuschüsse (Zeile 21 in 20 umgeschrieben) höher als die Verpflegungspauschale. Kann ich den Gesamtbetrag irgendwie splitten damit das dann funktioniert?

    Ich bin z. Zt. ratlos wie ich das richtig hinbekomme, hat jemand einen Tipp?

    Vielen Dank schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Er bekommt eine Pauschale Auslöse gezahlt (Übernachtung, Verpflegung und Fahrtkosten) die Steuerlich behandelt aber mehr

    rausbringen.

    Der AG darf auch nicht mehr steuerfrei erstatten als nach dem Gesetz abziehbar wären. Und wenn mehr gezahlt wird als abziehbar sind, dann ist der Überhang ggf. nachzuversteuern.


    Weil bei doppelter Haushaltsführung kann ich ja nur 91 Tag ansetzen, ich hab auch schon die alternative von Reisekosten versucht, aber da

    ist der Betrag Verpflegungszuschüsse (Zeile 21 in 20 umgeschrieben) höher als die Verpflegungspauschale. Kann ich den Gesamtbetrag irgendwie splitten damit das dann funktioniert?

    Bei doppelter Haushaltsführung greift die Dreimonatsregelung. Ob die Regelungen der doppelten Haushaltsführung anzuwenden sind, kommt auf den Sachverhalt an. Aussuchen kann man sich das nicht. Wenn Dein Man längere Zeit immer an einer Baustelle eingesetzt wird, dann greifen die Regelungen der doppelten Haushaltsführung.


    Ich bin z. Zt. ratlos wie ich das richtig hinbekomme, hat jemand einen Tipp?

    Ggf. einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen.

  • Danke für die Antwort,

    nein der AG zahlt nicht mehr aus als abzugsfähig ist.

    auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen ca. 13. Tsd. drauf, tatsächlich sind es 19, Tsd. die übrigen 6 würde ich gern steuerlich veranschlagen, darum geht es mir.

  • Es geht aber nicht darum, was du willst, sondern was vom Gesetz aus möglich ist. Und das können wir hier nicht beurteilen, das wäre steuerliche Beratung. Nicht umsonst hat dich miwe4 an Angehörige der steuerberatenden Berufe verwiesen (z. B. Lohnsteuerhilfeverein).

  • Du musst so abrechnen, wie es tatsächlich auch stattgefunden hat. Wenn dein Man mehr als 91 Tage an einem Ort war, musst du kürzen, es gibt da keine Wahl (Hintergrund: man kennt die Örtlichkeit inzwischen und kann sich quasi wie zu Hause versorgen).

    Wenn er ständig wechselt und immer unterschiedliche Orte anfährt, gilt ja die 91-Tage-Regel nicht.

    Die vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung angegebene Pauschale darfst du nicht verändern (das Finanzamt geht sowieso von der elektronisch abgegebenen Bescheinigung aus).