Notarkosten Immobilien

  • Hallo Zusammen,


    sorry, ich weiss leider nicht, ob mein Thema hier richtig geplatzt ist.


    Ich habe 2019 eine Neubau Wohnung als Kapitalanlage und zum Vermieten gekauft, d.h. direkt vom Bauträger mit Planung usw.

    Der Bauantrag der Wohnungsanlage war im 2016.

    Juli 2020 wurde mir die Wohnung fertig abgegeben.

    Notariell haben wir das allerdings 2018 abgeschlossen.

    Da ich die Wohnung erst ab 2020 hatte und vermietet habe, habe ich sie die Jahre davor nicht in die Steuererklärung erwähnt. (Keine Einnahmen und (fast) keine Ausgaben)

    Kann ich nun für Steuererklärung 2020 die Notar Kosten geltend machen?


    Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise im Voraus

    Fery

    • Offizieller Beitrag

    Da ich die Wohnung erst ab 2020 hatte und vermietet habe, habe ich sie die Jahre davor nicht in die Steuererklärung erwähnt. (Keine Einnahmen und (fast) keine Ausgaben)

    Kann ich nun für Steuererklärung 2020 die Notar Kosten geltend machen?

    Bei Notarkosten unterscheidet man zwischen verschiedenen Kosten bezüglich der Art der Veranlassung. Und da können es dann entweder Anschaffungskosten des Objekts mit Abschreibung über den anteiligen Gebäudeanteil oder sofort abziehbarer Aufwand sein. Für sofort abziehbaren Aufwand gilt der § 11 EStG mit seinem Zufluss-/Abflussprinzip.


    Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, da dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet ist.


    Zumindest solltest Du Dir ein vernünftiges Steuerprogramm leisten, das Dich entsprechend anleitet.


    Edit:

    Ich sehe gerade, Steuerprogramm hast Du schon. Deshalb dorthin verschoben. Aber eine eingehende steuerliche Erstberatung scheint mir angesichts des Kenntnisse doch ratsam. Am Geld sollte es bei einer Vermietung als "Kapitalanlage" ja nicht mangeln. Ansonsten hat man schnell mal an der falschen Stelle gespart.