Hallo im Forum,
habe eine Frage zu "Haushaltsnahen Aufwendungen" bzw. "Außergewöhnliche Belastungen".
Gebe zur Zeit unsere Hilfen für den Haushalt (ca. 1.500 €/a) und den Garten (ca. 1.000 €/a) bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen" (Seite 398 Steuerratgeber) an. Beide bei der Knappschaft angemeldet. Kann auf diese Weise eine Minderung der Steuerschuld um maximal 510 €/a erreichen. (Hierdurch wird die zu zahlende Steuerschuld gemindert, nicht nur das zu versteuernden Einkommens gesenkt.)
Jetzt habe ich gelesen das unter den "Außergewöhnlichen Belastungen" (Seite 388 Steuerratgeber) für Haushaltshilfen ebenfalls bis max. 510 €/a angerechnet werden können, wenn die Bemessungsgrenze überschritten wird. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Minderung der Steuerschuld oder wird das zu versteuernde Einkommen gesenkt.
Wenn an beiden Positionen entsprechende Angaben zu machen wären, würde mich interessieren, wo ich für mich die größte Steuerersparnis entsteht, ist sicher von der gesamten Steuersituation abhängig und müsste an einer konkreten Steuererklärung ausprobiert werden.
Für Hilfe, Ratschläge, Informationen und eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
sam