Hallo zusammen,
ich sitze aktuell an der Steuererklärung für das Jahr 2020 und habe folgenden Sachverhalt:
Bis Ende Mai 2020 hatte ich ein (Neben-)gewerbe (Kleinunternehmerregelung) in NRW, welches im Jahr 2020 jedoch keinerlei Umsatz generiert hat und zum Ende Mai am Wohnort abgemeldet wurde. Seit August wohne ich nun in einem anderen Bundesland und bin ja aufgrund des Gewerbes verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung inklusive EÜR einzureichen. Via Steuer:Web habe ich dies auch - ähnlich wie im Vorjahr - getan, kriege nun aber die Warnung angezeigt, dass eine gesonderte Feststellungserklärung wohl notwendig sei. Daher stellen sich für mich jetzt die folgenden Fragen:
- Ich habe durch Recherche verstanden, dass die Feststellungserklärung notwendig ist, wenn das Gewerbe sich an einem anderen Standort wie der gegenwärtige Wohnort befindet. Das Gewerbe wurde jedoch vor Umzug bereits abgemeldet. Ist eine Feststellungserklärung dennoch notwendig?
- Wenn notwendig: wie exakt ist der technische Ablauf? Ich habe das Formular in Steuer:Web nicht gefunden.
Des Weiteren noch eine kleine Frage zur Anlage N:
Da ich seit meinem Umzug in einer Home Office - Festanstellung bin, habe ich diese Tage in der Home Office - Pauschale berücksichtigt und in der Anlage N ebenfalls die Tage als Home Office - Tage eingetragen. Zu letzterem kriege ich nun aber die Meldung: "Es ergeben sich 0 Arbeitstage für 2020. Auf Grund der Angaben ergeben sich für das Jahr 2020 keine Arbeitstage. Dies führt dazu, dass dieser Eintrag nicht ins Formular Anlage N übernommen wird". Verstehe ich richtig, dass (da Home Office nicht via Entfernungspauschale abgerechnet wird) ein Weglassen der Anlage N für diesen Zeitraum demnach zulässig ist?
Vielen Dank!