Korrekte Buchung von Finanzanlagen Abgang mit Totalverlust - ELSTER EÜR moniert fehlende Gewinnkorrektur

  • Ich wollte als Einzelunternehmer den Abgang von Unternehmensanteilen buchen, von einem Unternehmen welches Konkurs angemeldet hat, wodurch meine Anteile nur noch 0 Euro Restwert haben. Hierzu hatte ich einen Abgang im Anlagenverzeichnis gebucht und als Gegenkonto "Verlust durch Anlagenabgang" ausgewählt. Bei Abgabe der EÜR kommt von ELSTER allerdings folgende Fehlermeldung:

    Verzeichnis der Wirtschaftsgüter

    Es liegen Eintragen zum Anlagenabgang bei Unternehmensanteilen vor, deren Erträge dem Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG unterlegen (Anlage AVEÜR (Anlagenverzeichnis), Summe der Abgänge von Anteilen an Unternehmen et cetera). Jedoch wurde in der Anlage EÜR keine Eintragung zur Korrektur des Gewinns, für bereits berücksichtigte Beträge für die das Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG gilt, gemacht.


    Was muss ich denn neben dem reinen Abgang der Finanzanlage buchen? Bzw. wo kann ich die Eintragung zur Korrektur des Gewinns vornehmen? Und kann der Verlust zu 100% geltend gemacht werden, oder greift hier die 40% Regelung?


    Jede Hilfe ist willkommen.


    Danke,

    Daniel

  • Der Konkurs selber ist aber noch kein Grund für eine vollständige Abschreibung! Aber das nur nebenbei.

    Du musst zwei Buchungen machen - einmal den Verlust aus dem Abgang und (hier allerdings wegen "Nullbetrag" nicht notwendig) Erlöse aus dem Verkauf von Umlaufvermögen.

  • Danke Nesciens, und da ELSTER meckert, dass der Gewinn nicht korrigiert wurde, wäre ein Null-Buchung als Erlös aber wohl auch nicht hilfreich. Ich muss ja nur eine Buchung generieren, die im Elster Formular die entsprechende Zeile zur Korrektur des Gewinns ausfüllt, damit ELSTER nicht mehr meckert. Leider ist bei WISO durch die Verwendung von dem SKR03 Kontenrahmen nicht transparent, welche Buchungen er den entsprechenden Elster Feldern der EÜR zuweist.

  • Konnte die EÜR nun doch abschließen, ich musste lediglich den enthaltenen Verlust aus dem Abgang der Firmenanteile manuell in die Maske der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei der Gewinnermittlung eintragen, dort als "Darin enthaltene Teilbeträge (Gesamtbetrag)" für den Korrigierten Gewinn. Ich habe hier den Negativbetrag eingetragen, so dass nur 40% des Verlustes geltend gemacht wurden.