Ich versuche noch das Thema Kapitalerträge/-verluste genauer zu verstehen, da mich das jetzt zum ersten Mal beschäftigt.
Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung. Mein Depot ist bei einer inländischen Bank. In 2020 Aktien und ETFs gekauft gekauft für 3000€, teilweise mit -1000€ Verlust verkauft. Die ETFs die geblieben sind haben etwas Dividende abgeworfen, ca. +50€.
Könnt ihr mir bitte folgende Punkte bestätigen oder richtigstellen:
- Die -1000 € Verlust und +50 € Gewinn sind Kapitalerträge/-verlüste aus Aktienveräußerungsgeschäften und werden miteinander verrechnet, sodass ich für 2020€ einen -950€ Kapitalverlust habe
- Diese -950 € Kapitalverlust trage ich in die Anlage KAP in der Steuererklärung ein und nehme ihn als Verlustvortrag ins nächste Jahr mit. Neue Kapitalgewinne in 2021 werden vorrangen mit diesem Verlustvortrag verrechnet oder mit dem Sparer-Pauschbetrag verrrechnet?
- Um diese -950 € Kapitalverlust zu nachzuweissen bräuchte ich eine Verlustbescheinigung von der Bank, die ich manuell bei ihr beantrage
Punkt 3 habe ich erst jetzt gemacht, und die Bank kam zurück mit der Info dass ich die Verlustbescheinigung bis 15.12.2020 hätte beantragen sollen, jetzt stellen sie keine mehr aus. Ist das so? Ist eine Verlustbescheinigung einfach eine Komforthilfe für mich als Endkunden, oder welche Rolle spielt sie genau bei der Erklärung?
Und wie sind die Transaktionsprovision der Bank, laufende Produktkosten der ETFs zu bewerten, sind sie irgendwie steuerrelevant?