verpätete Kirchensteuervorauszahlung

  • Hallo, ich verhake mich am Thema Steuervorauszahlung und Kirchensteuer als Sonderausgabe

    In Eingabemaske "Kirchensteuer und Kirchgeld" Zeile "Kirchensteuer aus Steuervorauszahlungen" wird der Eintrag aus Maske "Steuervorauszahlungen" übernommen und taucht dann final in der Steuerabrechnung des Sparbuchs auf. Ich nehme an, dass dieser Betrag sich nur aus Zahlungen für das, die Steuererklärung betreffende, Steuerjahr ergeben darf.

    Frage: Wo trägt man verspätete Steuervorauszahlungen ein, wie z.B. eine Vorauszahlung die für 2019 geplant bzw gefordert war, und erst in 2020 gezahlt wurde?

    Trägt man diese in der Eingabemaske "Steuervorauszahlung" ein geht sie auch in die Steuerabrechnung ein. Das darf sie aber nicht.

    Die verspätete Vorauszahlung sollte aber als abziehbare Sonderausgabe für 2020 in Erscheinung treten. Das scheint ein Dilemma zu sein.

    liebe Grüße

    Cardio

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon in Deinem Thread Berechnung des Eintrags in "Anlage Sonderausgaben" erläutert, greift immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Entsprechend muss man die zu berücksichtigenden Zahlen anpassen.

  • Vereinfachtes Zahlenbeispiel.

    In KJ 2020 wurde bezahlt

    KiSt-Vorauszahlung 2020 laut Vorjahrsbescheid (2019) 200 Euro. Plus überfällige KiSt Vorauszahlung (aus2019) 50 Euro.


    Bescheid 2020 Zeile"Abrechnung": KiSt bereits getilgt 200€

    Sonderausgaben: bbbb +250Euro (bbbb=Abzug vom Lohn, Nachzahlungen)

    Wo und in welcher Maske trage ich die 200€ ein und wo die 50€ damit ich zu diesem Ergebnis in meiner Steruerklärung komme?

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