Hallo, ich verhake mich am Thema Steuervorauszahlung und Kirchensteuer als Sonderausgabe
In Eingabemaske "Kirchensteuer und Kirchgeld" Zeile "Kirchensteuer aus Steuervorauszahlungen" wird der Eintrag aus Maske "Steuervorauszahlungen" übernommen und taucht dann final in der Steuerabrechnung des Sparbuchs auf. Ich nehme an, dass dieser Betrag sich nur aus Zahlungen für das, die Steuererklärung betreffende, Steuerjahr ergeben darf.
Frage: Wo trägt man verspätete Steuervorauszahlungen ein, wie z.B. eine Vorauszahlung die für 2019 geplant bzw gefordert war, und erst in 2020 gezahlt wurde?
Trägt man diese in der Eingabemaske "Steuervorauszahlung" ein geht sie auch in die Steuerabrechnung ein. Das darf sie aber nicht.
Die verspätete Vorauszahlung sollte aber als abziehbare Sonderausgabe für 2020 in Erscheinung treten. Das scheint ein Dilemma zu sein.
liebe Grüße
Cardio