Hi zusammen,
wenn man gemeinsam veranlagt ist. Einer Arbeitnehmer, der andere Freiberufler.
Der Freiberufler macht in 2019 einen Verlust.
Werden diese Verluste mit den Einkommen des Arbeitnehmers verrechnet?
Oder muss der Freiberufler einen Verlustvortrag beantragen, um diese Verluste in 2020 zu berücksichtigen? Oder geht letzteres automatisch?
Danke und Gruß
Andreas