Hallo,
ich bin freiberuflicher Musiklehrer (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG) und gebe den Unterricht zu 100% bei mir zu Hause in einer Musiker-Schallschutzkabine. Meine Wohnung ist also Wohnraum und Arbeitsraum (in Anteilen) zugleich. Ich habe meine Steuerklärung bisher immer mit einer eigenen Buchungs-Software eines Bekannten gemacht, der Software-Entwickler ist,
was jetzt nicht mehr möglich ist. Deshalb bin ich jetzt auf WISO EÜR & Kasse umgestiegen. Ich hatte in der Software des Bekannten drei Konten, die meine eingegebenen Buchungen wegen meines Arbeitens zu Hause jedes Jahr anteilsmäßig berechnet und in der EÜR so (80% 43%) ausgegeben haben. Auch vom Finanzamt gab es hier nie Beanstandungen bei der Abgabe der EÜR, auch in Bezug auf die von uns festgelegten Prozentzahlen. Diese drei Konten lauteten - siehe auch Bild im Anhang:
- Telefonkosten anteilig 80%
- Bewirtungskosten anteilig 80 %
- Raumkosten anteilig 43%
Hier meine Fragen:
Wie kann ich es bei WISO EÜR & Kasse voreinstellen (z.B. in Buchungsvorlagen oder ähnliches), daß die drei oben genannten Konten auch bei WISO EÜR & Kasse meine einzugebenden Buchungen (100%) in genau den gleichen oben angegebenen Prozentsätzen (80%, 43%) berechnet und ausgegeben werden, z.B. im Kassenbuch und am Ende in der EÜR ?
Über eine leicht verständliche Schritt für Schritt-Anleitung wäre ich Euch sehr dankbar.
Leider findet man im Handbuch WISO EÜR & Kasse dazu keine (bzw. für einen Laien nicht leicht erkennbaren, richtig zuordnebaren und verständlichen) Erläuterungen, obwohl das Thema wohl zahlreiche selbständige/freiberufliche Benutzer von WISO EÜR & Kasse betrifft.
Wegen meiner Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG habe ich bei "Steuer" die Voreinstellung "keine Vorsteuer" voreingestellt. Ist das richtig so ?
Auch hier fehlt der Begriff "Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG" bzw. Einstellungsmöglichkeiten und Erläuterungen dazu im Handbuch bzw. Programm WISO EÜR & Kasse.
Es wäre wichtig, daß der Begriff "Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG" sowohl im Handbuch als auch im Programm auffindbar und anwendbar ist.
Herzlichen Dank für Eure Mühe, ich freue mich über Eure baldige Antwort.