Hallo,
ich habe in 2020 ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer angegeben.
Dieses Arbeitszimmer bestand allerdings bereits vor 2020.
Frage:
Kann ich die Kosten für "größere Erhaltungsaufwendungen", die in 2019 entstanden sind, nachträglich in der Ekst-Erklärung 2020 angeben?
THX