Hallo zusammen,
seit letztem Jahr habe auch ich mein Gewerbe angemeldet als Fotograf. Hier mache ich Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung und komme auch nicht über den jährlichen Freibetrag. Das Nebengewerbe setze ich im Moment fast ausschließlich folgendermaßen ein:
Ich bin bei meinem Arbeitgeber Vollzeit als eCommerce & Content Creation Manager angestellt (mitunter als Fotograf). Das Equipment, welches ich nutze, stammt aus meinem Eigenbestand und ich rechne dieses bei jedem Einsatz in Form einer Equipment-Vermietung ab.
Meine Frage: Wirkt sich dies genauso wie normale fotografische Dienstleistungen auf mein Einkommen auf das Jahr gesehen steuerlich aus? Oder gibt es im Falle einer "Verschleiß"-Abrechnung irgendwelche Sonderregelungen?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße!
Jannis