Ausgleichsabgabe für Nichtbeschäftigung von AZUBIS?!

  • Hallo,
    es gibt für Unternehmen die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Behinderten, dieses war auch mal Thema bei Nichtbeschäftigung von Azubis. Leider kann ich dazu keine Info finden.
    Wer kann mir da weiterhelfen?
    In einem aktuellen Fall sollen dafür 150 € bezahlt werden.


    Gruß
    T. Berovik

  • Hallo Tanja,
    ja irgendwie muß ja Herr Eichel Kosten eintreiben.


    Wenn die Azubis auch schwerbehindert sein sollten, gilt auch die Ausgleichsabgabe nach §77 SGB IX, und die Ausgleichsabgabe beträgt dann
    pro nicht besetztem Platz 200.- pro Monat an die Hauptfürsorgestelle.


    Aber Unternehmen wollen nicht mehr ausbilden:
    Schauen Sie bitte mal hier nach, dort finden Sie einige Infos und vielleicht hilft Ihnen das weiter.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www2.igmetall.de/homepages/kiel/jugend/arbeitsrechtinderausbildung/bernahme.html">http://www2.igmetall.de/homepages/kiel/ ... nahme.html</a><!-- m -->


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tachauch.de/bremensien/stadt_schnack/archiv/lehrstellen_meinungen.html">http://www.tachauch.de/bremensien/stadt ... ungen.html</a><!-- m -->


    Gruß
    Brigitte

  • Hallo Brigitte,
    danke für die Links!
    In der Zwischenzeit habe ich auch etwas gefunden


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Bildung-und-Ausbildung-,453.521213/artikel/Bulmahn-Keine-Entwarnung-fuer-.htm">http://www.bundesregierung.de/Themen-A- ... -fuer-.htm</a><!-- m -->


    für diejenigen die sich auch dafür interessieren.
    Meine Frage passte hier zwar nicht ganz in diese Rubrik, muss ich ehrlich zugeben, aber ich finde es toll das man trotzdem eine Antwort erhält!
    Danke
    Gruß
    T.Berovik