§ 129 greift nur bei offensichtlichen Fehlern des Finanzamtes und hier müsstest du beweisen, dass du das richtig in der Erklärung eingetragen hast. Nur dann kann ein Übertragungsfehler des Finanzamtes vorliegen.
Aber auch da ist der Änderungszeitraum m.E. abgelaufen. Es sind einfach mittlerweile zu viele unbeanstandete Bescheide ergangen.