Gewinne aus Privaten Veräußerungsgeschäften wirklich völlig frei verrechenbar mit anderen Einkunftsarten?

  • Hallo ans Forum,


    Zum Thema Verrechnung von privaten Veräußerungsgeschäften steht auf Steuernetz Folgendes:

    Verluste aus einzelnen privaten Veräußerungsgeschäften dürfen Sie im gleichen Jahr nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften jeder Art verrechnen, nicht aber mit anderen positiven Einkünften wie etwa aus Arbeitnehmertätigkeit (BFH-Urteil vom 6.3.2007, IX R 31/04, BFH/NV 2007 S. 1478). Umgekehrt dürfen aber private Veräußerungsgewinne Ihre Verluste aus anderen Einkunftsarten ausgleichen.

    Bisher dachte ich dass private Veräußerungsgeschäfte einen eigenen "Topf" bilden und nur untereinander verrechnet werden dürfen. Wenn aber das rot geschriebene stimmt, würde das ja
    bedeuten, dass ich meine Altverluste aus Kapitalvermögen (Termingeschäfte) aus dem Jahr 2016 mit einen Gewinn aus einem Privaten Veräußerungsgeschäft in diesem Jahr sehr wohl verrechnen kann.


    Bei Haufe findet sich was ähnliches:


    Zitat

    Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden. Das bedeutet: Veräußerungsverluste können also nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Der Ausgleich negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mit Veräußerungsgewinnen i. S. d. § 23 EStG ist aber nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 EStG möglich.


    Irgendwie traue ich dem Braten noch nicht so ganz, da die Artikel auf Steuernetz und Haufe kein Datum haben und wenn man den angegebenen § 2 Abs. 3 sich anschaut:


    Zitat

    (3) Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Absatz 3, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Passt das nicht so zum Thema. Es geht nicht Altersentlastungsbetrag und Landwirtschaftlichen Betrieb auch nicht??

    Weiß da noch jemand mehr zu ob das Verrechnungverbot wirklich nur auf Verluste aus privaten Veräußerungsgewinnen bezogen war und man das auch mit anderen Einkunftsarten wie § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen verrechnen kann.


    Viele Grüße ans Board!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt könnte man sich in einer Steuersoftware ja ganz leicht eine entsprechende Testdatei anlegen und schauen, was denn die Steuersoftware zu diesem steuerlichen Sachverhalt sagt. Da hat man die Frage eigentlich ganz schnell beantwortet. ;)

  • Hallo miewe4,


    wusste anfangs nicht, dass das Forum einer Software ist, habe die Software ergo nicht installiert.


    Würdest Du mir trotzdem sagen was da rauskommt, habe einiges an Zeit in den Post reingesteckt...

    • Offizieller Beitrag

    wusste anfangs nicht, dass das Forum einer Software ist, habe die Software ergo nicht installiert.

    Es gibt auch Testversionen. ;)

  • Ja da bin ich auch schon drauf gekommen,


    also prinzipiell wäre ich schon noch an einer Antwort interessiert! Wenn das jemand hier weiß! Sich mit Steuersoftware inhaltliche Fragen zu beantworten ist so ein bisschen semioptimal - und auch generell keine so gute Verhandlungsbasis beim Finanzamt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Sich mit Steuersoftware inhaltliche Fragen zu beantworten ist so ein bisschen semioptimal - und auch generell keine so gute Verhandlungsbasis beim Finanzamt ;)

    Eine Steuerberatung ist dem Forum auf Grund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Und ein Userforum ist eben Hilfe zur Selbsthilfe. Abgesehen davon kennt das EStG keine "Verhandlungsbasis".

  • Hallo miwe4,


    also das Forum ist mehr so eine Verkaufsveranstaltung für die Software??
    inhaltlich interessante Fragen können hier nicht beantwortet werden??
    Im übrigen ist es natürlich erlaubt allgemein Sachverhalte zu ALLEN Rechtsthemen im Internet zu bsprechen - wenn das das Problem ist kann ich den Eingangspost überarbeiten. Habe ich persönlich in den letzen 20 Jahren ja auch nur ca. 150 Mal zu vielleicht 40 Themen schon gemacht...


    Habe nur eher den Eindruck, dass das Forum hier nicht so auf Austausch sondern auf VERKAUF aus ist....

    • Offizieller Beitrag

    also das Forum ist mehr so eine Verkaufsveranstaltung für die Software??

    Wie schon gesagt, Hilfe zur Selbsthilfe.


    Habe nur eher den Eindruck, dass das Forum hier nicht so auf Austausch sondern auf VERKAUF aus ist....

    Hat irgend jemand gesagt, von welchem Hersteller Du eine Testversion nutzen mögest? Wohl nicht, denn da ist wahrscheinlich jede geeignet und mit einem winzig kleinen Testfall hättest Du Dir die Frage längst schon selber beantworten können.

  • Hallo,


    also meine Steuererklärung möchte ich da jetzt nicht eintippen.

    Wie genau gebe ich da jetzt private Veräußerungsgewinne ein? Und Altverluste aus Terminhandel aus dem Jahr 2015?


    Ist mir gerade nicht so klar wie ich das schnell hinbekomme....

  • Hallo miwe4,


    also das Forum ist mehr so eine Verkaufsveranstaltung für die Software??
    inhaltlich interessante Fragen können hier nicht beantwortet werden??
    Im übrigen ist es natürlich erlaubt allgemein Sachverhalte zu ALLEN Rechtsthemen im Internet zu bsprechen - wenn das das Problem ist kann ich den Eingangspost überarbeiten. Habe ich persönlich in den letzen 20 Jahren ja auch nur ca. 150 Mal zu vielleicht 40 Themen schon gemacht...


    Habe nur eher den Eindruck, dass das Forum hier nicht so auf Austausch sondern auf VERKAUF aus ist....

    Du wirfst alles munter in den Sack und heraus kommen dann solche Aussagen. Ein Forum eines Softwareherstellers ist kein Forum eines Anwaltes! Und in anderen Foren geht es manchmal auch zu weit - nur, wo kein Kläger, kein Richter. Die Kammern können nicht jedes Forum beobachten, sind aber durchaus tätig und verwarnen gebührenpflichtig (und zwar happig, nicht nur mit 20 Euro).

    Zu deinen Fragen: wenn du meinst, deine Zeit sei zu kostbar, um selber zu testen, solltst du nicht verlangen, dass andere in ihrer Freizeit ihre Zeit für dich opfern. Deine Anspruchshaltung solltest du zwingend überdenken. Du zahlst mir meine Zeit nicht.


    Falls du den Sinn dieses Forums nicht verstanden hast - es ist Hilfe von anderen Anwendern in Fragen der Programmbedienung, sonst nichts. So steht es in den Bedingungen, die du mit der Anmeldung bestätigt hast.