MWSt. Verrechnung mit EU-Land

  • Hallo zusammen,


    bei einer Diskussion mit einem potentiellen ausländischen Kunden wurde folgende Behauptung aufgestellt.


    Der EU-Kunde (Luxemburg) ist in seinem Land vorsteuerabzugberechtigt. Er behauptet nun, daß er bei Angabe seiner Steuernummer die in meiner Rechnung (Beratungsleistung) enthaltene dt. MWSt. nicht überweisen muß, da diese ja sowieso erstattet wird. So ein Verfahren findet angeblich auch bei Wareneinkauf mit anderen EU-Ländern statt.


    Ist das so richtig, oder muß ich nicht vielmehr die MWSt. kassieren und abführen? Der ausländische Kunde muß die MWSt. dann in seinen Land für sich zurückfordern.


    Da ich bisher keine Geschäftsbeziehungen zum EU-Ausland hatte, ist diese Thematik für mich neu.
    Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.