Hallo,
Es geht um ein volljähriges Kind mit GdB 80. Behinderten-Pauschbetrag ist einschlägig (3.700,00). Kind hat nur Werkstattlohn (WfbM). Können die Eltern Ausgaben für Arztbehandlung, Medikamente und Brillen des Kindes bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag geltend machen? Oder muss das Kind die Ausgaben selber tragen und sich ggfls. an die Krankenkassen wenden wg. Überschreitung des zumutbaren Betrages für Gesundheitsaufwendungen?
Bin für einen Tip dankbar!
Gruß Stephan