Hallo, ich wäre sehr froh, wenn mir jemand bei dieser Frage zu meiner Erklärung für 2020 weiterhelfen könnte, die ich mit dem Wiso-Steuersparbuch 2021 erstelle.
Ab Januar 2020 hatte ich Mutterschaftsgeld bezogen in Höhe von rund 1500€, dann bis Ende 2020 Elterngeld plus in Höhe von 7500€ (wird sind übrigens nicht verheiratet). Wenn ich das richtig verstanden habe, wird aber beides nicht besteuert, kann aber dazu führen, dass der Prozentsatz der Besteuerung insgesamt ansteigt.
Durch eine Teilzeitbeschäftigung im Elternzeit hatte ich Einkommen als Arbeitnehmerin in Höhe von 5800€, Werbungskosten in Höhe von 4200€ (relativ hoch, aufgrund seit langen bestehender, günstiger Zweitwohnung am Arbeitsplatz / doppelte HH-führung). Außerdem gab es Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisevergütung in Höhe von rund 1600€, also Gesamteinkünfte von 3200€.
Davon werden ja noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen bzw. kommt leider ein Überhang der Kirchensteuer von 2019 dazu.
Am Ende steht momentan in meiner Übersicht in Steuersparbuch jedenfalls ein Betrag von knapp 800€ zu besteuerndes Einkommen und eine Rückerstattung von 20€.
Meine Frage: wieso greift hier nicht der Grundfreibetrag, da mein Einkommen doch deutlich unter dem Grundfreibetrag von 9408€ für 2020 liegt? Müsste ich nicht die gesamte in 2020 bezahlte Steuer zurückerhalten? Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?
Vielen herzlichen Dank! Kate