Endabrechnung Neustarthilfe mit Meinbüro

  • Finanzen/Rechn Buchhaltungslisten/Einnahme-Überschuss-Rechnung


    Dort sind die ganzen Einnahmen aufgelistet, dort den Datumsbereich eingrenzen von 01.01.21-30.06.21, vom Endbetrag Betriebseinnahmen ziehst Du

    16% Umsatzsteuerbetrag

    19% Umsatzsteuerbetrag

    und der Betrag der Neustarthilfe wird auch abgezogen (der müsste in den Betriebseinnahmen auch auftauchen). Damit erhälst Du den Nettoumsatz den Du bei der Endabrechnung eintragen musst.


    Es gibt auch ein nützliches Excel tool um die Endabrechnung vorab zu kalkulieren


    https://www.vgsd.de/wp-content/uploads/2021/03/Neustarthilfe_Rechner_ISDV_Andre_Stock.xlsx


    Das tool ist sauber, hab es selbst auch benutzt

  • Vielen Dank auch von meiner Seite.

    Ist es also Fakt, dass bei der Endabrechnung der Umsatz ohne den 7500€ Zuschuss angegeben wird?


    Ich frage, da in der Eingabemaske des verlinkten Rechners in Zeile 24 der Punkt Endabrechnung, die 7500€ hinzurechnet.


    Vielen Dank!

  • Ich habe bei der Hotline angerufen und nachgefragt und diese Aussage bekommen, dass man in der Endabrechnung den SELBST erwirtschafteten Nettoumsatz einzutragen hat, ohne die Neustarthilfe Zahlung.



    Hotline Direktantrag Soloselbständige

    Sie sind soloselbständig, haben bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt und möchten mit dem Direktantrag in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) November- und Dezemberhilfe oder Neustarthilfe beantragen?


    Wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige:

    Service-Hotline +49 30-1200 21034

    Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

  • Super, danke. Ich dachte im Stande zu sein Google zu verwenden und FAQs zu lesen, allerdings habe ich nirgends hierzu eine klare Auskunft gefunden, ohne die offiziell verlinkten § laienhaft interpretieren zu müssen.


    Nochmals vielen Dank!

  • Super, danke. Ich dachte im Stande zu sein Google zu verwenden und FAQs zu lesen, allerdings habe ich nirgends hierzu eine klare Auskunft gefunden, ohne die offiziell verlinkten § laienhaft interpretieren zu müssen.


    Nochmals vielen Dank!

    Ich auch nicht, deswegen habe ich dort angerufen und auch darum geben dass man im Formular doch einen für Normalbürger verständlichen Hinweis reinbringt, da sonst der ein oder andere einen um die Neustarthilfe zu hohen Umsatz meldet und ggf. zurückzahlen muss.

  • Ab und zu sollte man auch die FAQ auf der gemeinsamen Antragsseite "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" zu Rate ziehen.

    Dort steht unter Punkt 3.5 (bei der Neustarthilfe) Wie ist Umsatz definiert? Dort heißt es

    Umsatz ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz.

    Die Umsatzdefinition umfasst auch:

    • Dienstleistungen, die gemäß § 3a Absatz 2 UstG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt wurden und daher im Inland nicht steuerbar sind
    • übrige im Inland nicht steuerbare Umsätze (das heißt Leistungsort liegt im Ausland).

    Stipendien, Weiterbildungs-Bafög, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht als Umsätze.


    und

    Für natürliche Personen als Antragstellende werden zusätzlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (vergleiche 2.3, 3.6 und 3.7) berücksichtigt.

    Weitere nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (beziehungsweise Zuschüsse anderer Corona-Hilfsprogramme) sind nicht anzugeben.


    Da die Coronahilfen nicht unter dem Umsatz nach § 1 UStG fallen (es sind sonstige betriebliche Einnahmen), werden sie auch bei der Endabrechnung nciht berücksichtigt.

  • dass die Hilfszahlungen nicht zum Umsatz gehören der gemeldet werden soll, steht nirgendwo geschrieben. Man kann Seitenweise Text schreiben, oder man schreibt es so dass es verständlich ist, mit der Aussage der Hotline nur der selbsterwirtschaftete Nettoumsatz, damit kann ich was anfangen. Ich bin Unternehmer und kein Steuerfachanwalt

    Bei der Internetrecherche bin ich auf widersprüchliche Aussagen gestossen wo Selbst Fachleute nicht wussten was zu tun ist, auch auf Nachfragen an die Behörden wurden keine konkreten Aussagen getroffen. Dann hat sich einer von einem Wirtschaftsverband dran gemacht und das Excel tool gestrickt und dort die Annahme getroffen, die Neustarthilfe zählt nicht zum Umsatz der gemeldet werden muss.

  • dass die Hilfszahlungen nicht zum Umsatz gehören der gemeldet werden soll, steht nirgendwo geschrieben.


    und


    Für natürliche Personen als Antragstellende werden zusätzlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (vergleiche 2.3, 3.6 und 3.7) berücksichtigt.

    Weitere nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (beziehungsweise Zuschüsse anderer Corona-Hilfsprogramme) sind nicht anzugeben.

    reicht das "offizielle" Zitat eigentlich nicht aus?

  • nein für mich nicht eindeutig genug. andere Corona Hilfsprogramme sagt mir auch nicht ob es für Neustarthilfe auch gilt. Nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen ist mir zu wage um eine Endgültige Meldung abzugeben die man nachträglich nicht ändern kann.