Guten Morgen,
es geht um Folgenden Fall: Der Erblasser baut 1962 ein Haus und überschreibt es 2010 mit Nießbrauchrecht an sein Kind, von 2015 bis 2020 wurde das Haus vermietet. Der Erblasser verstarb 2020. Bisher fand noch keine Abschreibung statt.
Ich denke, dass keine Abschreibung mehr möglich ist, weil der Erblasser die Nutzungsdauer von 50 Jahren überschritten hat und der Erbnehmer ja die Rechtsnachfolge antritt.
Könnte dazu noch jemand eine Einschätzung geben?