Fahrtkosten zum Corona Testzentrum

  • Hallo,


    ab Mittwoch 24.11.2021 gilt in Bayern die 3G Regelung am Arbeitsplatz.


    Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern nur noch dann Zutritt zum Betrieb gewähren, wenn diese entweder geimpft, genesen oder getestet sind und bei Betreten einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.


    Wo sollen die zusätzlichen Fahrtkosten zum Testzentrum eingetragen werden? Sind das Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen?


    Viele Grüße

    Robert

  • m.E.

    Deines Erachtens ok. aber:

    Das Gesetz sagt: "der kürzeste Weg"

    weiter: sind Umwege überhaupt mitversichert?

    Dann wäre ja auch die "Testkosten" Werbungskosten??

    Warum?. Hat doch jeder (bis auf die mit ärztlichem Attest) schon lange die Möglichkeit einer Impfung, um solchen Mehrbelastungen (auch der Allgemeinheit) zu entgehen.

  • Ob die Umwege mitversichert sind ist eine sehr gute Frage.


    Testkosten sind im besonderen Fall auch Werbungskosten. Siehe Corona-Test_als_Werbungskosten


    Bezüglich den Fahrtkosten sprechen wir von einer Mehrbelastung aufgrund ärztlichen Attest.

  • Du musst ja nicht auf dem Weg zur Arbeit testen sondern ggf am Vortag.

    Äh, oder kurzer Weg Fahrkosten, Umweg dann sonstige Werbungskosten ??
    wie ein Fachbuch oder wasweissich.

    Und ja, dann könnte man vermutlich auch die Testkosten angeben.