Anlage KAP: Thesaurierte Erträge ausländischer Fonds vor 2018

  • Hallo,


    die Jahressteuerbescheinigung meiner Bank enthält den Standardabschnitt:


    Zitat

    Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018


    0.000,00 EUR


    (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

    Verstehe ich das richtig, dass die Bescheinigung damit davon ausgeht, dass ich die thesaurierten Erträge vor 2018 in den damaligen Einkommensteuererklärungen komplett und korrekt angegeben habe und sie daher nun von den Kapitalerträgen abzuziehen sind, damit sie nicht ein zweites Mal versteuert werden?


    Wenn ich dagegen (aus welchem Grund auch immer) einige oder alle dieser Erträge seinerzeit noch nicht versteuert haben sollte, müsste ich die Höhe der Kapitalerträge dann dementsprechend weniger reduzieren, richtig?


    Beispiel:


    Höhe der Kapitalerträge10.000 EUR
    Summe der thesaurierten Erträge2.500 EUR
    - davon zuvor bereits versteuert1.500 EUR
    - davon noch nicht versteuert500 EUR
    Reduzierte Höhe der Kapitalerträge8.500 EUR