Welches "Sachkonto" bei der EÜR Kindertagespflegeperson

  • Hallo zusammen,


    ich habe dieses Jahr als Kindertagespflegeperson angefangen und betreue 5 Kinder.

    Ich werde steuerlich als Freiberufler eingestuft und muss keine Umsatzsteuer bezahlen.

    Ich erhalte meine Einnahmen zum einen vom Jugendamt (Betreuungsgeld) und zum anderen von den Eltern (Essensgeld).

    Ich habe bereits das ganze Jahr über eine Excel-Tabelle mit meinen Einnahmen und Ausgaben geführt. Nun möchte ich diese in die EÜR im Steuer-Sparbuch 2022 übertragen.
    Ich weiß, dass ich für jedes Kind auch eine Pauschale für die Betriebsausgaben angeben kann. Da ich aber viel höhere Kosten durch Anschaffungen etc. hatte, möchte ich eine Einzelaufstellung abgeben. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich nicht weiß welches "Sachkonto" ich für meine steuerpflichtigen Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) in der EÜR auswählen muss.

    Kann mir da jemand behilflich sein?


    Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit

    Justine

  • meine Einnahmen

    Im Steuersprech nennt sich dies Umsätze und dort gehören sie auch hin. Die konkrete Zeile muss hier anhand deiner Gegebenheiten gewählt werden, hier also Umsätze USt-befreit nach § 4 Nr. 8 ff. UStG höchstwahrscheinlich.

    Ob Pauschale oder Betriebsausgaben oder beides möglich ist, muss dir ein Steuerberater sagen, das ist dem Forum verboten. Aber es gibt auch hierfür entsprechende Zeilen.

  • Hallo neida,


    vielen vielen lieben Dank.

    Ich kann auswählen, ob ich die Pauschale verwende oder eben mit Einzelnachweisen. Die Pauschale kommt für mich erst nächstes Jahr in Frage.

    Diesbezüglich benötige ich auch keine Hilfe.


    Ich finde unter "Sachkonto" die Auswahl "8100 - Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG".

    Da ich davon ausging, dass mit "steuerfrei" damit die Einkommensteuer gemeint ist und nicht die Umsatzsteuer, hatte ich das gar nicht in Betracht gezogen. Das hat mir wirklich sehr geholfen. Herzlichen Dank dir. :)

  • Ich muss nun doch nochmal genau nachfragen, da ich folgendes gerade gelesen habe:


    "Gelder, die von Eltern privat oder vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) an selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gezahlt werden, sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu betrachten.


    Die Leistungen von Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis zur Kindertagespflege besitzen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Abs. 25 UStG)."


    Bleibt es dennoch bei der Auswahl des Sachkontos?

  • Ja, es bleibt bei diesem Konto. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei völlig verschiedene Dinge, die auch in völlig verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Wenn es landläufig "steuerfrei" heißt, kann das umsatzsteuerlich, einkommensteuerlich oder beides bedeutet.


    Steht in Deiner Quelle wirklich "§ 4 Abs. 25 UStG"? Dann würde ich mir Gedanken über die Qualität der Quelle machen...


    Zu Deinen hohen Aufwendungen in diesem Jahr vielleicht noch der Hinweis, dass Du prüfen musst, ob dabei ggf. Gegenstände sind, die über mehrere Jahre abzuschreiben sind und daher nicht komplett in 2021 angesetzt werden dürfen. Entsprechend kann die Pauschale sinnvoller sein statt der Einzelaufstellung. Das kannst Du aber nur selbst ausrechnen und entscheiden.

  • Steht in Deiner Quelle wirklich "§ 4 Abs. 25 UStG"? Dann würde ich mir Gedanken über die Qualität der Quelle machen...

    Die Quelle ist das Bundesministerium für Familie. Senioren, Frauen und Jugend. Die sollten eigentlich wissen was sie schreiben. :D

    Ich hab mir den § angeschaut. Was genau stört dich denn? Ich bin nun keine Expertin. Aber das was drin steht, klingt für mich passend.



    Ja, ich habe bei meinen Anschaffungen bis auf ein Lastenrad darauf geachtet, dass ich nicht über die 800€ komme. Leider reicht die Pauschale hinten und vorne nicht. Aber dennoch vielen Dank für den Hinweis. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Ich versuche seit vielen Tagen schon herauszufinden, was ich da als "Sachkonto" auswählen muss.


    Liebe Grüße