GWG-Sofortabschreibung
Beim Abschreiben von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert von bis zu 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der konventionellen Abschreibung:
- Sie klicken im Buchungsdialog des Zahlungsvorgangs zunächst auf die grüne Schaltfläche “Anlagevermögen- Einkauf von Anlagegut” und dann
- auf “Neues Anlagengut”,
- entscheiden sich im folgenden Dialogfenster “Anlagengut Neu / Bearbeiten” F geringwertiger Wirtschaftsgüter”: