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GWG-Sofortabschreibung

Beim Abschreiben von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert von bis zu 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der konventionellen Abschreibung:

  • Sie klicken im Buchungsdialog des Zahlungsvorgangs zunächst auf die grüne Schaltfläche “Anlagevermögen- Einkauf von Anlagegut” und dann
  • auf “Neues Anlagengut”,
  • entscheiden sich im folgenden Dialogfenster “Anlagengut Neu / Bearbeiten” F geringwertiger Wirtschaftsgüter”:

Sofortabschreibung

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