GWG-Sofortabschreibung 05.10.2018 (28.05.2021) − Administrator Beim Abschreiben von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Nettowert von bis zu 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der konventionellen Abschreibung: Sie klicken im Buchungsdialog des Zahlungsvorgangs zunächst auf die grüne Schaltfläche „Anlagevermögen- Einkauf von Anlagegut“ und dann auf „Neues Anlagengut“, entscheiden sich im folgenden Dialogfenster „Anlagengut Neu / Bearbeiten“ F geringwertiger Wirtschaftsgüter“: