Soll-Versteuerung / Ist-Versteuerung 05.10.2018 (04.03.2020) − Administrator MeinBüro unterstützt standardmäßig die Berechnung der Umsatzsteuer „nach vereinnahmten Entgelten“: Bei dieser auch „Ist-Versteuerung“ genannten Abrechnungsart finden Umsatzsteuer-Einnahmen erst dann Eingang in die Voranmeldung, wenn die Zahlung des Kunden tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist. Freiberufler kommen unabhängig von ihrem Jahresumsatz in den Genuss dieser Steuererleichterung. Bei gewerblichen Unternehmen ist das anders: Lag der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr über 500.000 Euro, muss die Umsatzsteuer „nach vereinbarten Entgelten“ berechnet werden. Die Umsatzsteuer wird dann bereits beim Ausstellen der Rechnung als Einnahme behandelt. Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, können Sie Ihre Umsatzsteuer-Abrechnungen mit MeinBüro auf die „Soll-Versteuerung“ umstellen. Sie finden den Umschalter unter „Stammdaten“ – „Finanzbuchhaltung“- „Standard-Fibu-Konten“: Indem Sie das standardmäßig gesetzte Häkchen vor der Option „Ist-Versteuerung“ entfernen, werden Sie im Handumdrehen zum „Soll-Versteuerer“. Bitte beachten Sie Umstellung zum Jahreswechsel vornehmen! Die Umstellung der Versteuerungsart sollten Sie unbedingt zu Beginn eines Wirtschaftsjahres vornehmen. Anderenfalls kann es zu Fehlern bei der automatischen Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie den jährlichen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen kommen. Wenn Sie die Aufforderung des Finanzamts zum Umstieg auf die Soll-Versteuerung bekommen, haben Sie normalerweise damit bis zum Beginn des folgenden Jahres Zeit. Klären Sie das Verfahren unbedingt mit Ihrem Steuerberater und / oder direkt mit dem Finanzamt.