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Zusammenfassende Meldung

Falls Sie Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Ländern machen, müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Quartals eine “Zusammenfassende Meldung” abgeben. Auf dem amtlichen Formular machen Sie Angaben über die Umsatzsteueridentifikationsnummern Ihrer Geschäftspartner, die erzielten Umsätze und eventuelle “Dreiecksgeschäfte”. Sie finden den Vordruck unter “Finanzen” – “Steuer-Auswertungen”:

Quartal einstellen

MeinBüro übernimmt die Daten aus Ihren Ausgangsrechnungen des betreffenden Zeitraums Das Erstellen und der Versand „Zusammenfassender Meldungen“ entspricht dem Verfahren bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Bitte beachten Sie

Signaturpflicht

Der Fiskus verlangt auch bei “Zusammenfassenden Meldungen” eine elektronische Signatur. Dabei handelt es sich um dieselbe Steuersignatur, die Sie auch bei Ihren Umsatzsteuervoranmeldungen verwenden. Das Signaturverfahren unterscheidet sich ebenfalls nicht.

Praxistipp

Interaktive Kontexthilfe

Ausführliche Informationen zu allen wichtigen Steuer- und Buchführungsthemen finden Sie im Kapitel “Steueranmeldungen und Steuererklärungen” sowie in der interaktiven Kontexthilfe, die Sie über die blauen “Hinweis”-Links im Arbeitsbereich “Finanzen” – “Steuerauswertungen” aufrufen. Die Startseite der Buchführungs-Hilfe lässt sich außerdem über den Menüpunkt “Hilfe” – “Erste Hilfe: Steuern & Buchführung” öffnen.

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