Entgelt für Rentenversicherung

  • Hallo,


    unter Arbeitnehmer -> Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung -> Ersatzleistungen werden gemäß Eingabehilfe Beträge erfasst, die auf mein Konto überwiesen wurden, also z.B. Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur.
    Das "Entgelt für Rentenversicherung" in der Jahresmeldung der Arbeitsagentur ist höher als der ausgezahlte Betrag mit dem Vermerk: "Das angegebene Entgelt für die Rentenversicherung ist ein anderer Wert, als derjenige, der für den steuerlichen Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird".
    Wer könnte mir bitte helfen? Muss ich unter Ersatzleistungen nur den realen Wert erfassen oder den Wert aus der Jahresmeldung oder beide?
    Dank und Grüße,
    Didi.