Eigentumswohnung

  • Guten Tag,


    ich erbitte höflich Hilfestellung beim Problem des Absetzens unserer Eigentumswohnung.
    Tax2015 informiert, dass der Tag der ersten Nutzung einer gekauften Immobilie grundsätzlich erst nach dem Kauf möglich ist und lässt die wahrheitsgemäße Eingabe eines früheren Datums nicht zu.
    Auch eine frage an Buhl wurde dahingehend beantwortet, dass es steuerrechtlich anders nicht möglich ist; - eine Hilfe für das konkrete Ausfüllen der Erklärung erging aber nicht.


    Es ist in der Praxis aber häufig so, dass man eine Wohnung schon längere Zeit, zunächst als Mieter, benutzt, bevor man sie kauft.
    Was muss ich nun in die Erklärung eintragen? Soll hier (unwahrheitsgemäß) ein Datum nach Kauf eingetragen werden, oder steht mir die Möglichkeit der Geltendmachung evtl. überhaupt nicht zu? Irgendwie verwirrend; - denn ich kann doch nicht bestraft werden, weil ich meine ehemalige Mietwohnung kaufe.

    Für zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar


    freundliche Grüße