Lohnsteuerfreibetrag

  • Hallo zusammen,


    auf der LST-Bescheinigung meines Mannes ist ein Freibetrag wegen Behinderung eingetragen. Dementsprechend zahlt er auch weniger Lohnsteuern. Wo trage ich diesen Freibetrag ein? Muss ich selber in dem Programm das Bruttoentgeld um diesen Freibetrag kürzen?


    Bitte um Hilfe, da ich so langsam verzweifele und die Logik nicht verstehe. :dash:


    Danke für Eure Hilfe...... :hail:

  • Hallo,


    sorry, aber ich verstehe es immer noch nicht. Wie soll ich die 1:1 übernommene LST-Bescheinigung und die sonstigen eingegebenen Besteuerungsgrundlagen würden, wenn ich nicht die Möglichkeit habe, den Freibetrag sowie den Kinderfreibetrag, der nur beim Ehemann eingetragen ist, aufzugreifen.
    Muss ich es so verstehen, dass in der ausgewiesenen Lohnsteuer bereits die Freibeträge "berücksichtigt" worden sind?


    Habe mir mal den "Spaß" erlaubt und in einem Onlinelohnprogramm den Bruttojahresentgelt die Lohnsteuer sowohl mit als auch ohne Freibetrag berechnen lassen. Ich bekomme bei beiden Berechnungen ein anderes Ergebnis.


    Ich glaube, ich habe da einen massiven Denkfehler und wäre um Aufklärung dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich es so verstehen, dass in der ausgewiesenen Lohnsteuer bereits die Freibeträge "berücksichtigt" worden sind?

    Ja. Und durch Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Steuerfestsetzung ergibt sich ein entsprechendes zu versteuerndes Einkommen, auf das die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet wird. Im Idealfall, der fast nie vorkommt, würde sich dann, ohne weitere steuerwirksame Eingaben, ein Abrechnungssaldo von +-Null ergeben.


    Habe mir mal den "Spaß" erlaubt und in einem Onlinelohnprogramm den Bruttojahresentgelt die Lohnsteuer sowohl mit als auch ohne Freibetrag berechnen lassen. Ich bekomme bei beiden Berechnungen ein anderes Ergebnis.

    Wäre auch schlimm, wenn es dabei anders wäre.


    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung sind sämtliche Besteuerungsgrundlagen erneut zu erklären.

  • @ewoelk
    Der Freibetrag für die Behinderung wird auf Grundlage des unter "persönliche Angaben" einzutragenden Grades der Behinderung ermittelt und anschließend in der Steuerberechnung verarbeitet. Das ist das, was miwe4 mit "Besteuerungsgrundlagen" meint.
    Sofern diese Eingaben nicht gemacht werden, müssen die Steuerberechnungen zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, da ja infolge der fehlenden Angaben zur Behinderung dieser Freibetrag durch das Programm nicht berücksichtigt werden kann.


    mfg gb